In Deutschland wird der Wettbewerb zwischen Unternehmen durch das Wettbewerbsrecht in manchen Punkten eingeschränkt und insgesamt kontrolliert. Dies soll zu mehr Fairness gegenüber der Konkurrenz und Transparenz für den Kunden führen. Aber was genau ist gesetzlich verboten und wieso?Das Wettbewerbsrecht kann auch als Gesetz gegen den unlauteren (unrechtmäßigen) Wettbewerb genannt werden und gibt bestimmte Spielregeln für die Interaktion unter Teilnehmern der Marktwirtschaft vor.
Ein Grundsatz des Gesetzes ist das Verbot der irreführenden Werbung. Versuche, den Konsumenten von einem Produkt oder einer Dienstleistung zu überzeugen dürfen ausschließlich wahre und klar verständliche Aussagen enthalten. Dies soll verhindern, dass der Konsument durch psychischen Zwang von Dingen überzeugt wird, denen er unter normalen Umständen nicht zustimmen würde.

Ein weiterer Punkt des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb ist die Werbung mit besonderen Rabatten. Diese ist zwar grundsätzlich zulässig und ein häufig genutztes Mittel, um Kunden anzulocken, allerdings dürfen diese Angebote nicht beworben werden, wenn sie im Geschäft nicht in ausreichender Menge vorhanden sind. In diesem Fall handelt es sich um ein sogenanntes “Lockvogelangebot”, welches unzulässig ist.

Ein besonders bekannter Punkt des Gesetzes ist auch das Verbot von ungewünschten oder anonymen Werbeanrufen. Soll per Telefon für etwas geworben werden, so darf ein Unternehmen oder Call-Center in keinem Fall mit unterdrückter Nummer anrufen. Außerdem muss die Zustimmung des Angerufenen eingeholt werden, es darf nicht, wie es früher oft üblich war, sofort ungefragt Werbung gemacht werden.
Bei Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb können Abmahnungen an das betroffene Unternehmen gehen. Außerdem sind Geldstrafen und ähnliches möglich. Im äußersten Fall, wenn das Problem nicht außergerichtlich geregelt werden kann, kann es zu einer Unterlassungsklage kommen.